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   BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84   

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BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84 (https://dejure.org/1985,4809)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1985 - 6 C 82.84 (https://dejure.org/1985,4809)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1985 - 6 C 82.84 (https://dejure.org/1985,4809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sanitätsdienst als Kriegsdienst mit der Waffe - Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen - Unterscheidung zwischen Sanitätsdienst und dem Dienst in anderen Teilen der Streitkräfte - Frauen im Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    Wie das Bundesverfassungsgericht u.a. in seinem Urteil vom 24. April 1985 (BVerfGE 69, 1 ) ausgeführt hat, schützt diese Vorschrift nur vor solchen Tätigkeiten, die in einem nach dem Stand der jeweiligen Waffentechnik unmittelbaren Zusammenhang zum Einsatz von Kriegswaffen stehen.

    Die Ausbildung an Handfeuerwaffen und die dienstliche Verpflichtung von Sanitätsoffizieren, gelegentlich eine Waffe zu tragen, widerlegen mithin nicht die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, § 8 Satz 2 KDVG sei verfassungskonform dahin auszulegen, daß (noch) nicht anerkannte Kriegsdienstverweigerer "zum waffenlosen Dienst in der Bundeswehr - also z.B. in der Militärverwaltung oder im Sanitätsdienst -" (BVerfGE 69, 1 ) herangezogen werden können.

    Diese Auslegung des Begriffs "waffenloser Dienst", dessen Leistung vom Schutzbereich des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG nicht berührt wird (vgl. BVerfGE 69, 1 ), hat zur Folge, daß sich jedenfalls freiwillig dienende Sanitätsoffiziere und damit auch der Kläger auf das Recht zur Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen nicht berufen können, weil sie einen Kriegsdienst mit der Waffe, wie ihn die Grundrechtsnorm des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG meint, nicht zu leisten haben; bei diesen Angehörigen der Bundeswehr kommt es also erst gar nicht zu der Konfliktlage, vor der das Bundesverfassungsgericht durch verfassungskonforme Auslegung des § 8 Satz 2 KDVG ungediente, aber nicht einberufene oder vorbenachrichtigte Wehrpflichtige, die ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben und die im Spannungs- und Verteidigungsfall während ihres Anerkennungsverfahrens zum Wehrdienst einberufen werden können, bewahren wollte.

  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 139.80

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst - Katastrophenschutz

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    Dem Kläger fehlt, solange er nur Sanitätsdienst zu leisten hat, - ähnlich wie etwa einem Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz (vgl. dazu Urteile vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - <BVerwGE 61, 246 = Buchholz 448.0 § 26 WPflG Nr. 33> sowie vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 -) - das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfolgung seines Anerkennungsbegehrens.

    Darüber hinaus erscheint es angebracht, im Urteilstenor auszusprechen, daß die Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer unwirksam sind (vgl. BVerwGE 44, 120 [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73]; 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 46/79]).

  • BVerwG, 08.09.1978 - 2 B 31.78

    Kriminalbeamtin - Ausrüstung mit Dienstwaffe

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    Insoweit gelten für die freiwillig dienenden Sanitätsoffiziere - ausgehend von ihrer völkerrechtlichen Sonderstellung als Angehörige einer nicht unmittelbar zur kriegerischen Tätigkeit vorgesehenen Einheit - hinsichtlich der Berücksichtigung von ihnen empfundener gewissensbedingter Bedenken gegen ihre weitere Dienstleistung ähnliche Grundsätze, wie sie das Bundesverwaltungsgericht etwa zu dem Wunsch von weiblichen Polizeibeamten entwickelt hat, anders als ihre männlichen Kollegen im Dienst keine Waffe tragen zu müssen (vgl. dazu BVerwGE 56, 227 sowie Beschluß vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 30.78 - ).
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 46.79

    Umzug - Versetzung - Wahrnehmung der Dienstgeschäfte - Dienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    Darüber hinaus erscheint es angebracht, im Urteilstenor auszusprechen, daß die Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer unwirksam sind (vgl. BVerwGE 44, 120 [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73]; 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 46/79]).
  • BVerwG, 13.11.1961 - III C 137.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    Dies geschieht aus ähnlichen Gründen wie die in der Praxis des Bundesverwaltungsgerichts übliche deklaratorische Unwirksamkeitserklärung hinsichtlich vorinstanzlicher Entscheidungen bei Hauptsacheerledigung (vgl. BVerwGE 13, 174 [BVerwG 13.11.1961 - III C 137/61]).
  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 73.73

    Erneutes Aufgreifen eines "bestandskräftigen" Verwaltungsaktes

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    Darüber hinaus erscheint es angebracht, im Urteilstenor auszusprechen, daß die Bescheide des Prüfungsausschusses und der Prüfungskammer unwirksam sind (vgl. BVerwGE 44, 120 [BVerwG 24.10.1973 - VI C 73/73]; 61, 246 [BVerwG 17.12.1980 - 6 C 46/79]).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 2 B 30.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Dienstpflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    Insoweit gelten für die freiwillig dienenden Sanitätsoffiziere - ausgehend von ihrer völkerrechtlichen Sonderstellung als Angehörige einer nicht unmittelbar zur kriegerischen Tätigkeit vorgesehenen Einheit - hinsichtlich der Berücksichtigung von ihnen empfundener gewissensbedingter Bedenken gegen ihre weitere Dienstleistung ähnliche Grundsätze, wie sie das Bundesverwaltungsgericht etwa zu dem Wunsch von weiblichen Polizeibeamten entwickelt hat, anders als ihre männlichen Kollegen im Dienst keine Waffe tragen zu müssen (vgl. dazu BVerwGE 56, 227 sowie Beschluß vom 29. September 1978 - BVerwG 2 B 30.78 - ).
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    Eine solche Deutung des für die Bundesrepublik Deutschland und ihre Bürger verbindlichen Völkerrechts ist dem Senat nicht etwa durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1980 - 2 BvR 419/80 - (BVerfGE 55, 349 [BVerfG 16.12.1980 - 2 BvR 419/80]) verwehrt.
  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    (Parallelsache zu BVerwG 6 C 5.85).
  • BVerwG, 18.07.1975 - VI C 62.73

    Kriegsdienstverweigerung - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung von

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 82.84
    und unmittelbar in den eigentlichen vielschichtigen zur Tötung von Menschen führenden militärischen Handlungsablauf einfügt" (BVerwGE 49, 71 [BVerwG 18.07.1975 - VI C 62/73]; Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - ).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung -

  • BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 17.76

    Maßstäbe für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Kriegsdienstverweigerung

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 79.83

    Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung - Katastrophenschutzdienst

  • BVerwG, 10.02.1989 - 6 C 9.86

    Wehrdienst - Reservist - Überzeugungsbildung - Kriegsdienstverweigerung -

    Im vorliegenden Fall sei auch zu berücksichtigen, daß der Kläger 28 Jahre alt sei, so daß er nicht mehr "vor bestandskräftiger Entscheidung" zum restlichen Zivildienst herangezogen werden könne; außerdem sei davon auszugehen, daß er insbesondere im Verteidigungsfall im Sanitätsdienst der Bundeswehr eingesetzt werden würde, so daß ihm aus den Gründen der Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1987 - u.a. BVerwG 6 C 82.84 - das Rechtsschutzbedürfnis für das Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer fehle.
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